Biodiversität auf kommunalen Flächen
Kommunen verfügen über zahlreiche Flächen, auf denen sich die biologische Vielfalt fördern lässt. Dazu gehören Parks, Straßenbegleitgrün, Grünanlagen, Friedhöfe, Gewässerränder, Böschungen, unbebaute Grundstücke sowie die Außenbereiche kommunaler Gebäude.
Durch eine standortgerechte Gestaltung und angepasste Pflege können diese Flächen Lebensräume schaffen, bestehende Biotope miteinander verbinden und zur Klimaanpassung beitragen. Gleichzeitig müssen kommunale Grünflächen unterschiedliche Anforderungen erfüllen: Sie dienen der Erholung, dem Verkehr, der Regenwasserbewirtschaftung, dem Ortsbild und weiteren öffentlichen Aufgaben.
FAUN unterstützt Städte und Gemeinden dabei, ökologische Potenziale zu erkennen und Maßnahmen zu entwickeln, die Naturschutz, Nutzung, Verkehrssicherheit und langfristige Pflege miteinander verbinden.
Übersicht Biodiversität auf kommunalen Flächen
Welchen Nutzen bietet mehr Biodiversität auf kommunalen Flächen?
Grundlagen einer kommunalen Biodiversitätsplanung
Maßnahmen zur Förderung von Biodiversität
Kommunale Pflegekonzepte entwickeln
Akzeptanz und Beteiligung fördern
Monitoring und Erfolgskontrolle
Welchen Nutzen bietet mehr Biodiversität auf kommunalen Flächen?
Naturnah entwickelte kommunale Flächen können unterschiedliche ökologische und gesellschaftliche Funktionen übernehmen. Je nach Standort und Ausführung können sie:
- Lebensräume und Nahrungsangebote für heimische Tier- und Pflanzenarten schaffen,
- bestehende Lebensräume miteinander verbinden,
- den Biotopverbund innerhalb und zwischen Siedlungsbereichen unterstützen,
- Niederschlagswasser zurückhalten und den natürlichen Wasserhaushalt fördern,
- die sommerliche Aufheizung bebauter Bereiche mindern,
- Bodenfunktionen erhalten oder wiederherstellen,
- die Aufenthalts- und Erholungsqualität verbessern,
- Naturerfahrungen im unmittelbaren Lebensumfeld ermöglichen,
- das Ortsbild aufwerten,
- Bürgerinnen und Bürger für Natur- und Umweltthemen sensibilisieren,
- eine Grundlage für langfristig planbare und standortangepasste Pflege schaffen.
Welche Wirkungen tatsächlich erreicht werden, hängt von der Ausgangssituation, der Lage, der fachgerechten Umsetzung und der anschließenden Pflege ab.
Grundlagen einer kommunalen Biodiversitätsplanung
Kommunale Flächen unterscheiden sich erheblich hinsichtlich Größe, Nutzung, Standortbedingungen und Pflegebedarf. Vor der Auswahl von Maßnahmen sollten deshalb zunächst die vorhandenen Strukturen, Nutzungsansprüche und Entwicklungsmöglichkeiten betrachtet werden.
Wichtige Grundlagen sind insbesondere:
- Boden-, Licht- und Feuchtigkeitsverhältnisse,
- bestehende Vegetation und vorhandene Habitatstrukturen,
- aktuelle und zukünftige Flächennutzung,
- Fuß- und Radwege, Straßen und Sichtbereiche,
- Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität,
- Spiel-, Sport- und Erholungsnutzung,
- Verkehrssicherheit und Arbeitsschutz,
- Brandschutz, Rettungswege und technische Infrastruktur,
- personelle und finanzielle Möglichkeiten der Unterhaltung,
- mögliche Vorkommen geschützter Arten und ihrer Lebensstätten.
Vor Arbeiten an Gebäuden, Gehölzen, Gewässern oder anderen bestehenden Strukturen muss geprüft werden, ob geschützte Arten oder Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffen sein können. Je nach Maßnahme können außerdem bau-, wasser-, bodenschutz-, denkmal- oder straßenrechtliche Anforderungen sowie kommunale Satzungen zu berücksichtigen sein.
Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität
Artenreiche Wiesen entwickeln
Wenig genutzte Rasenflächen können zu artenreicheren Wiesen entwickelt werden. Häufig bilden eine verringerte Mahdhäufigkeit, geeignete Mahdzeitpunkte und der Abtransport des Mahdguts die Grundlage.
Ob eine Ansaat erforderlich ist, hängt vom Pflanzenbestand, den Bodenverhältnissen und dem natürlichen Entwicklungspotenzial ab. Wird Saatgut eingebracht, sollte es zur Region und zum jeweiligen Standort passen. Auf nährstoffreichen oder stark veränderten Böden können vorbereitende Maßnahmen notwendig sein.
Eine abschnittsweise oder zeitlich gestaffelte Mahd erhält Rückzugsräume und verhindert, dass sämtliche Blüten- und Vegetationsstrukturen gleichzeitig verschwinden. Entlang von Wegen können regelmäßig gepflegte Randstreifen für klare Übergänge und ein geordnetes Erscheinungsbild sorgen.
Straßenbegleitgrün und Böschungen aufwerten
Straßenränder, Verkehrsinseln, Böschungen und andere Begleitflächen können Lebensräume und Verbindungselemente innerhalb des Siedlungsraums bilden. Voraussetzung ist, dass ihre ökologische Entwicklung mit Verkehrssicherheit, Sichtbeziehungen, Entwässerung, Leitungstrassen und dem notwendigen Zugang für Pflegearbeiten vereinbar ist.
Nicht jede Straßenrandfläche eignet sich gleichermaßen. Stark belastete, häufig gestörte oder sehr schmale Bereiche erfordern andere Lösungen als größere, zusammenhängende Begleitflächen. Pflegezeitpunkte und Pflegeintensität sollten deshalb abschnittsweise festgelegt werden.
Parks und Grünanlagen strukturreicher gestalten
Parks und öffentliche Grünanlagen können Erholung, Ortsgestaltung und Naturschutz miteinander verbinden. Unterschiedlich gepflegte Wiesenbereiche, heimische Gehölze, Säume, alte Bäume, Gewässer und kleinere Rückzugsräume schaffen eine größere Vielfalt an Lebensbedingungen.
Intensiv genutzte Aufenthalts- und Spielflächen können weiterhin regelmäßig gepflegt werden, während weniger beanspruchte Randbereiche naturnäher entwickelt werden. Eine klare räumliche Gliederung hilft, ökologische und gestalterische Ziele miteinander zu verbinden.
Friedhöfe als Lebensräume erhalten
Friedhöfe besitzen häufig alte Bäume, Hecken, Mauern, wenig gestörte Bereiche und ein vergleichsweise ausgeglichenes Kleinklima. Dadurch können sie innerhalb von Siedlungen eine besondere Bedeutung für die biologische Vielfalt haben.
Nicht mehr belegte Randbereiche, Wegezwischenräume oder geeignete Grünflächen können naturnäher gepflegt werden, sofern Pietät, Zugänglichkeit, Verkehrssicherheit und die Anforderungen des Friedhofsbetriebs gewahrt bleiben. Bestehende wertvolle Strukturen sollten vorrangig erhalten und behutsam weiterentwickelt werden.
Alte Bäume und Totholz erhalten
Alte Bäume, Baumhöhlen, abgestorbene Äste und Totholz bieten Lebensraum für zahlreiche Organismen. Wo es die Verkehrssicherheit zulässt, sollten solche Strukturen erhalten oder in weniger frequentierte Bereiche verlagert werden.
Verkehrssicherungsmaßnahmen sollten auf das erforderliche Maß begrenzt und fachlich beurteilt werden. Vor Fällungen, Schnittmaßnahmen oder der Beseitigung von Höhlen und Spalten ist zu prüfen, ob geschützte Arten oder ihre Lebensstätten betroffen sein können.
Liegendes oder stehendes Totholz kann gezielt in geeigneten Bereichen belassen werden. In stark frequentierten Anlagen, an Wegen und auf Spiel- oder Aufenthaltsflächen sind die jeweiligen Sicherheitsanforderungen besonders zu berücksichtigen.
Heimische Gehölze und strukturreiche Pflanzungen fördern
Standortgerechte heimische Bäume, Sträucher und Hecken bieten Nahrung, Deckung, Fortpflanzungsstätten und Verbindungen zwischen verschiedenen Lebensräumen. Unterschiedliche Gehölzarten, Altersstufen und begleitende Säume erhöhen die Strukturvielfalt.
Bestehende artenreiche Gehölze sollten nach Möglichkeit erhalten werden. Bei Neupflanzungen sind Standortbedingungen, Platzbedarf, Trockenheitsverträglichkeit, Verkehrssicherheit und spätere Pflege zu berücksichtigen.
Für die Beseitigung oder den starken Rückschnitt von Gehölzen gelten gesetzliche und örtliche Vorgaben. Unabhängig von allgemeinen Zeiträumen ist vor Maßnahmen zu prüfen, ob aktuell besetzte Nester oder andere geschützte Lebensstätten betroffen sind.
Gewässer und Uferbereiche naturnah entwickeln
Kommunale Teiche, Gräben, Rückhaltebecken und Bachabschnitte können wichtige Lebensräume und Verbindungselemente darstellen. Flachere Uferbereiche, standortgerechte Vegetation und eine differenzierte Unterhaltung können ihre ökologische Funktion verbessern.
Maßnahmen an Gewässern und Ufern müssen jedoch mit Hochwasser- und Entwässerungsfunktionen, Unterhaltungspflichten und wasserrechtlichen Anforderungen vereinbar sein. Vor Veränderungen ist zu prüfen, ob geschützte Arten, gesetzlich geschützte Biotope oder andere Schutzbelange betroffen sind.
Regenwasser naturnah bewirtschaften
Mulden, begrünte Rückhalteflächen, Regengärten und andere Elemente der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung können Niederschlagswasser zeitweise aufnehmen und gleichzeitig als Lebensraum dienen. Standortgerechte Bepflanzungen verbinden technische, ökologische und gestalterische Funktionen.
Ob eine Fläche für Rückhaltung oder Versickerung geeignet ist, hängt unter anderem von Bodenbeschaffenheit, Grundwasserverhältnissen, möglichen Bodenbelastungen, angeschlossenen Flächen und der Qualität des Niederschlagswassers ab. Wasser-, bodenschutz- und entwässerungsrechtliche Vorgaben sowie technische Anforderungen müssen vor der Umsetzung fachlich geprüft werden.
Nicht mehr benötigte Flächen entsiegeln
Nicht mehr erforderliche Asphalt-, Pflaster- oder Schotterflächen können entsiegelt und als Vegetations-, Aufenthalts- oder Versickerungsflächen entwickelt werden. Dadurch lassen sich Bodenfunktionen teilweise wiederherstellen, der Oberflächenabfluss verringern und neue Lebensräume schaffen.
Vor einer Entsiegelung sind unter anderem Leitungsverläufe, Vornutzungen, mögliche Bodenbelastungen, Barrierefreiheit, zukünftige Nutzung und technische Anforderungen zu prüfen. Auch der langfristige Unterhalt der neu entstehenden Fläche sollte von Beginn an berücksichtigt werden.
Kleinstrukturen und Rückzugsräume schaffen
Totholz, Natursteine, Trockenmauern, offene Bodenstellen, Sandbereiche und strukturreiche Säume können Lebensräume für unterschiedliche Artengruppen bieten. Welche Elemente geeignet sind, richtet sich nach dem Standort, den vorhandenen oder zu erwartenden Arten und der Nutzung der Fläche.
Solche Strukturen sollten gezielt geplant, fachgerecht angelegt und dauerhaft in die Pflege einbezogen werden. Auf Spielplätzen, an Wegen und in stark frequentierten Bereichen müssen Sicherheit und Zugänglichkeit gewährleistet bleiben.
Außenbeleuchtung naturverträglich gestalten
Unnötige oder ungünstig ausgerichtete Beleuchtung kann insbesondere nachtaktive Insekten, Fledermäuse und Vögel beeinträchtigen. Licht sollte daher nur dort, in der Intensität und zu den Zeiten eingesetzt werden, in denen es tatsächlich benötigt wird.
Abgeschirmte Leuchten, eine gezielte Lichtlenkung, bedarfsgerechte Steuerung und eine geeignete Lichtfarbe können die Auswirkungen verringern. Anforderungen an öffentliche Sicherheit, Barrierefreiheit und Verkehrswege müssen dabei berücksichtigt werden.
Kommunale Gebäude und Glasflächen einbeziehen
Dächer und Fassaden kommunaler Gebäude können bei geeigneten baulichen Voraussetzungen begrünt oder durch Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter und Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse ergänzt werden.
Vor Umbau-, Sanierungs- oder Abbrucharbeiten ist zu prüfen, ob bereits geschützte Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vorhanden sind. Erforderliche artenschutzrechtliche und bautechnische Prüfungen müssen frühzeitig in die Planung einbezogen werden. Neu geschaffene Kästen und Quartierangebote ersetzen nicht den Schutz bereits vorhandener Lebensstätten.
Bei Dach- und Fassadenbegrünungen sind insbesondere Tragfähigkeit, Aufbau, Abdichtung, Entwässerung, Brandschutz und Pflegebedarf fachlich zu prüfen.
Größere Glasflächen, transparente Verbindungsgänge und spiegelnde Fassaden können ein Kollisionsrisiko für Vögel darstellen. Geeignete, ausreichend dichte und kontrastreiche Markierungen können das Risiko deutlich verringern. Einzelne Greifvogelsilhouetten gelten dagegen nicht als wirksame Lösung.
Kommunale Pflegekonzepte entwickeln
Die ökologische Qualität kommunaler Grünflächen wird wesentlich durch ihre langfristige Unterhaltung bestimmt. Ein Pflegekonzept kann Flächen nach Nutzung, Entwicklungsziel und notwendiger Pflegeintensität gliedern.
Darin können unter anderem festgelegt werden:
- Mahdhäufigkeit und Mahdzeitpunkte,
- abschnittsweise oder zeitlich gestaffelte Pflege,
- Umgang mit dem Mahdgut,
- Pflege von Gehölzen und Säumen,
- Erhalt und Kontrolle von Altbäumen und Totholz,
- Umgang mit unerwünschten oder invasiven Pflanzenarten,
- Zuständigkeiten und Dokumentation,
- regelmäßige Kontrolle und Anpassung.
Ein solches Konzept erleichtert die Abstimmung zwischen Verwaltung, Bauhof, externen Dienstleistern und weiteren Beteiligten. Gleichzeitig kann es helfen, Pflegeziele nachvollziehbar und langfristig umzusetzen.
Akzeptanz und Beteiligung fördern
Naturnähere Flächen werden nicht immer sofort als gezielte ökologische Entwicklung erkannt. Besonders bei höherer Vegetation oder veränderten Mahdzeitpunkten kann der Eindruck mangelnder Pflege entstehen.
Gut sichtbare Pflegegrenzen, gemähte Randstreifen und eine verständliche Beschilderung machen deutlich, dass die Flächen bewusst entwickelt werden. Informationen auf der kommunalen Website, Beteiligungsveranstaltungen oder Umweltbildungsangebote können die Hintergründe zusätzlich vermitteln.
Auch Bürgerinnen und Bürger, Schulen, Vereine und lokale Initiativen können in geeignete Projekte eingebunden werden. Die fachliche Planung, dauerhafte Unterhaltung und Verantwortung für öffentliche Flächen verbleiben jedoch bei den zuständigen Stellen.
Monitoring und Erfolgskontrolle
Eine regelmäßige Erfolgskontrolle zeigt, ob sich kommunale Flächen in die gewünschte Richtung entwickeln. Je nach Zielsetzung können dafür beispielsweise Vegetationsaufnahmen, Fotodokumentationen, wiederkehrende Begehungen oder die Erfassung ausgewählter Artengruppen eingesetzt werden.
Die Ergebnisse helfen dabei:
- Pflegemaßnahmen anzupassen,
- Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen,
- den Einsatz kommunaler Mittel nachvollziehbar zu dokumentieren,
- die Wirkung gegenüber Politik und Öffentlichkeit darzustellen,
- weitere Maßnahmen auf geeigneten Flächen vorzubereiten.
Welche Aussagen getroffen werden können, hängt vom Umfang und von der methodischen Qualität der Erfassung ab. Einzelne Beobachtungen ersetzen kein systematisches Monitoring.
So läuft eine kommunale Biodiversitätsplanung ab
1. Erstgespräch und Bestandsaufnahme
Zu Beginn werden die Ziele der Kommune, vorhandene Flächen, aktuelle Nutzungen und bisherige Pflege betrachtet. Erste ökologische Potenziale, Einschränkungen und mögliche Konflikte werden ermittelt.
2. Bewertung und Priorisierung
Die Flächen werden hinsichtlich ihres ökologischen Potenzials, der Umsetzbarkeit, des Pflegeaufwands und möglicher Synergien bewertet. Dadurch lassen sich besonders geeignete Bereiche und sinnvolle erste Maßnahmen bestimmen.
3. Entwicklung eines Maßnahmen- und Pflegekonzepts
Für die ausgewählten Flächen werden standortbezogene Entwicklungsziele, konkrete Maßnahmen und die erforderliche Pflege festgelegt. Verkehrssicherheit, Nutzung, Barrierefreiheit, technische Funktionen und rechtliche Anforderungen werden berücksichtigt.
4. Abstimmung und Umsetzung
Die Planung wird mit Verwaltung, Bauhof, zuständigen Fachstellen und gegebenenfalls weiteren Beteiligten abgestimmt. Notwendige Prüfungen und Genehmigungen werden vor der Umsetzung geklärt. Anschließend können die Maßnahmen schrittweise realisiert werden.
5. Erfolgskontrolle und Weiterentwicklung
Die Entwicklung der Flächen wird in geeigneten Abständen überprüft. Pflege und Maßnahmen können auf Grundlage der Ergebnisse angepasst und erfolgreiche Ansätze auf weitere kommunale Flächen übertragen werden.
Häufige Fragen (FAQ) zur kommunalen Biodiversitätsberatung
Welche kommunalen Flächen eignen sich für Biodiversitätsmaßnahmen?
Grundsätzlich kommen viele Flächentypen infrage, darunter Parks, Straßenbegleitgrün, Friedhöfe, Böschungen, Gewässerränder, Außenanlagen kommunaler Gebäude und wenig genutzte Grundstücke. Ob eine konkrete Fläche geeignet ist, muss anhand ihrer Nutzung, Standortbedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen beurteilt werden.
Muss eine naturnahe Fläche weniger gepflegt werden?
Nicht unbedingt. Naturnahe Flächen benötigen eine andere, auf ihre Entwicklungsziele abgestimmte Pflege. Manche Arbeitsgänge können seltener erforderlich sein, während andere Maßnahmen wie der Abtransport von Mahdgut, die Kontrolle unerwünschter Pflanzen oder eine gezielte Entwicklungspflege hinzukommen.
Lassen sich Verkehrssicherheit und Biodiversität miteinander verbinden?
In vielen Fällen ja. Erforderliche Sichtbereiche, Wege, Aufenthaltsflächen und sicherheitsrelevante Bereiche können regelmäßig gepflegt werden, während geeignete Rand- und Teilflächen naturnäher entwickelt werden. Die konkrete Planung muss sich jedoch immer an der Nutzung und den örtlichen Sicherheitsanforderungen orientieren.
Müssen bei Gehölzarbeiten bestimmte Zeiten eingehalten werden?
Für die Beseitigung und den starken Rückschnitt bestimmter Gehölze gelten gesetzliche Zeitvorgaben. Schonende Form- und Pflegeschnitte können unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Unabhängig vom Zeitraum dürfen besetzte Nester und andere geschützte Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nicht beschädigt oder gestört werden. Der konkrete Bestand ist deshalb vor Beginn der Arbeiten zu prüfen.
Können bestehende Parks und Grünanlagen schrittweise umgestaltet werden?
Ja. Häufig ist eine schrittweise Entwicklung sinnvoller als eine vollständige Neugestaltung. Zunächst können geeignete Teilflächen ausgewählt, Pflegeverfahren angepasst und Erfahrungen gesammelt werden.
Gibt es Fördermöglichkeiten für kommunale Biodiversitätsprojekte?
Je nach Vorhaben, Standort und aktuellem Förderprogramm können finanzielle Unterstützungen infrage kommen. Ein allgemeiner Förderanspruch besteht nicht. Förderbedingungen, Antragsfristen und der erforderliche Eigenanteil sollten vor Beginn einer Maßnahme geprüft werden.
Können Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden?
Ja. Beteiligung kann die Akzeptanz stärken und Naturerfahrungen ermöglichen. Geeignet sind beispielsweise Informationsveranstaltungen, Aktionstage oder begleitete Pflanz- und Pflegeaktionen. Fachliche Anforderungen, Arbeitssicherheit und die dauerhafte Unterhaltung müssen dabei gewährleistet bleiben.
Gemeinsam mit FAUN Biodiversität auf kommunalen Flächen fördern
Kommunale Grün- und Freiflächen bieten großes Potenzial, die biologische Vielfalt zu fördern und gleichzeitig einen Beitrag zur Klimaanpassung, Aufenthaltsqualität und nachhaltigen Grünflächenentwicklung zu leisten. Entscheidend sind standortgerechte Maßnahmen, die an die jeweiligen Nutzungsansprüche und örtlichen Gegebenheiten angepasst sind.
FAUN unterstützt Städte und Gemeinden bei der ökologischen Entwicklung kommunaler Flächen – von der Bestandsaufnahme über die Planung geeigneter Maßnahmen bis hin zur Umsetzung, Pflege sowie zum Monitoring und zur Erfolgskontrolle.
Unser Anspruch ist es, Konzepte zu entwickeln, die ökologische Ziele mit den Anforderungen kommunaler Flächen verbinden. Dabei berücksichtigen wir Nutzung, Verkehrssicherheit, technische Rahmenbedingungen sowie die Möglichkeiten kommunaler Bauhöfe bereits in der Planung.
Von der ersten Flächenanalyse bis zur langfristigen Entwicklung begleiten wir Ihr Vorhaben zuverlässig und praxisnah.
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