Biodiversität in der Landwirtschaft fördern | FAUN

Biodiversität in der Landwirtschaft

Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind Produktionsstandorte und zugleich Lebensräume für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten. Äcker, Wiesen, Weiden, Feldraine, Hecken, Gräben und Kleingewässer bilden gemeinsam eine vielfältige Kulturlandschaft, deren ökologischer Wert wesentlich von ihrer Bewirtschaftung und strukturellen Ausstattung abhängt.

Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität müssen deshalb an die betrieblichen Abläufe, die Nutzung der Fläche und die natürlichen Standortbedingungen angepasst werden. Ziel ist nicht, landwirtschaftliche Flächen pauschal aus der Nutzung zu nehmen, sondern geeignete Bereiche ökologisch weiterzuentwickeln und Naturschutz möglichst sinnvoll in die Bewirtschaftung zu integrieren.

FAUN unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, Flächeneigentümer und Weidetierhalter bei der naturschutzfachlichen Entwicklung ihrer Flächen – von der Bestandsaufnahme und Maßnahmenplanung über die praktische Umsetzung bis zum Monitoring und zur Erfolgskontrolle.

Welchens Potenzial bieten landwirtschaftliche Flächen?

Viele wertvolle Lebensräume der Kulturlandschaft sind durch landwirtschaftliche Nutzung entstanden und auf ihre Fortführung angewiesen. Artenreiche Wiesen, Weiden, Magerrasen, Streuobstbestände und Heckenlandschaften können ohne eine geeignete Bewirtschaftung verbuschen, verarmen oder langfristig verloren gehen.

Auch intensiv genutzte Agrarlandschaften besitzen Entwicklungsmöglichkeiten. Feldraine, Böschungen, Gräben, Gewässerrandbereiche, wenig ertragreiche Teilflächen und Übergänge zwischen verschiedenen Nutzungen können Lebensräume schaffen und vorhandene Biotope miteinander verbinden.

Vor neuen Maßnahmen sollte zunächst geprüft werden, welche Arten, Biotope und Strukturen bereits vorhanden sind. Besonders wertvolle Flächen dürfen nicht durch ungeeignete Ansaaten, Gehölzpflanzungen oder eine veränderte Nutzung beeinträchtigt werden.

Welche Vorteile bietet eine biodiversitätsfördernde Flächenentwicklung?

Eine standortgerechte Biodiversitätsplanung kann landwirtschaftliche Nutzung, Naturschutz und langfristige Flächenentwicklung miteinander verbinden.

Vorhandene Naturwerte erhalten

Eine frühzeitige Bestandsaufnahme hilft, artenreiche Grünlandbereiche, wertvolle Saumstrukturen, Kleingewässer und weitere ökologisch bedeutsame Flächen zu erkennen. Bewirtschaftung und Pflege können anschließend so ausgerichtet werden, dass diese Strukturen erhalten und weiterentwickelt werden.

Betriebliche Abläufe berücksichtigen

Maßnahmen können gezielt auf Flächen konzentriert werden, auf denen sie mit der landwirtschaftlichen Nutzung vereinbar sind. Dazu gehören beispielsweise Randbereiche, ungünstig zu bewirtschaftende Teilflächen, erosionsgefährdete Bereiche oder Übergänge zu Gewässern und Gehölzen.

Boden und Wasser schützen

Dauerhaft bewachsene Randstreifen, vielfältige Fruchtfolgen, Zwischenfrüchte und eine an den Standort angepasste Bodenbearbeitung können Erosion und Nährstoffausträge mindern. Gehölze, Grünland und Feuchtbereiche können zusätzlich Wasser zurückhalten und die Landschaft strukturieren.

Welche Maßnahmen geeignet sind, hängt von Boden, Relief, Bewirtschaftung und betrieblichen Anforderungen ab.

Förder- und Kooperationsmöglichkeiten einbeziehen

Für freiwillige Naturschutzmaßnahmen können je nach Fläche und aktueller Förderperiode Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Öko-Regelungen und weitere Formen des Vertragsnaturschutzes infrage kommen. In Thüringen nimmt dabei insbesondere das Kulturlandschaftsprogramm KULAP eine wichtige Stellung ein.

Eine frühzeitige fachliche Einordnung hilft, ökologische Ziele und mögliche Fördervoraussetzungen aufeinander abzustimmen. Eine Förderung kann jedoch nicht pauschal zugesagt werden.

Grundlagen einer erfolgreichen Biodiversitätsplanung

Landwirtschaftliche Flächen unterscheiden sich hinsichtlich Standort, Nutzung, Artenbestand und betrieblicher Bedeutung. Maßnahmen sollten daher nicht schematisch aus einem allgemeinen Katalog übernommen werden.

Wichtige Grundlagen sind insbesondere:

  • die Erfassung vorhandener Biotope, Vegetationsbestände und Landschaftsstrukturen,
  • die Berücksichtigung geschützter Arten und ihrer Lebensstätten,
  • die Unterscheidung zwischen Acker, Grünland, Weide und Landschaftselementen,
  • die Einbeziehung von Boden, Wasserhaushalt, Relief und Exposition,
  • die Abstimmung mit der bestehenden Bewirtschaftung,
  • die Festlegung konkreter und überprüfbarer Entwicklungsziele,
  • die Klärung langfristiger Pflege und Nutzung,
  • die Prüfung möglicher Förderungen und rechtlicher Bindungen,
  • regelmäßige Erfolgskontrollen und eine bedarfsgerechte Anpassung.

Vor der Umsetzung müssen bestehende Verpflichtungen, Förderbindungen und naturschutzrechtliche Anforderungen geprüft werden. Dieselbe Maßnahme kann nicht ohne Weiteres gleichzeitig für verschiedene Verpflichtungen oder Förderprogramme angerechnet werden.

Mögliche Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität auf Ackerflächen

Feldraine und Säume erhalten und entwickeln

Feldraine, Böschungen und Säume können Nahrung, Deckung, Fortpflanzungsstätten und Wanderkorridore bieten. Vorhandene Strukturen sollten erhalten und vor Nährstoff- oder Pflanzenschutzmitteleinträgen geschützt werden.

Neue Saumbereiche sollten an geeigneten Stellen angelegt und auf angrenzende Biotope abgestimmt werden. Eine abschnittsweise Pflege verhindert, dass sämtliche Rückzugsräume gleichzeitig verloren gehen.

Blühstreifen und Blühflächen standortgerecht anlegen

Mehrjährige Blühstreifen können das Nahrungs- und Strukturangebot in ausgeräumten Agrarlandschaften ergänzen. Entscheidend sind geeignete Flächen, eine standortgerechte Artenzusammensetzung und eine langfristig abgestimmte Pflege.

Blühstreifen sollten vorhandene wertvolle Vegetationsbestände nicht ersetzen. Auch der räumliche Zusammenhang mit Hecken, Säumen, Gewässern und weiteren Lebensräumen ist für ihre Wirkung von Bedeutung.

Brach- und Ruheflächen entwickeln

Zeitweise unbewirtschaftete Teilflächen können Rückzugsräume und unterschiedliche Vegetationsstrukturen bieten. Lage, Dauer, Pflege und mögliche Wiederaufnahme der Nutzung sollten vorab festgelegt werden.

Ohne eine angepasste Betreuung können sich unerwünschte Problemarten oder invasive Pflanzen ausbreiten. Regelmäßige Kontrollen bleiben daher erforderlich.

Erosionsgefährdete Bereiche dauerhaft begrünen

Hanglagen, Abflussbahnen und andere erosionsgefährdete Teilflächen können gegebenenfalls durch dauerhafte Vegetationsstreifen, Grünland oder andere standortangepasste Maßnahmen stabilisiert werden.

Die konkrete Ausführung muss an Gelände, Boden, Wasserabfluss und Bewirtschaftung angepasst werden. Hydrologische oder technische Planungen können dadurch nicht ersetzt werden.

Fruchtfolgen und Zwischenbegrünung vielfältiger gestalten

Vielfältige Fruchtfolgen und geeignete Zwischenfrüchte können Bodenbedeckung, Bodenstruktur und das Nahrungsangebot in der Agrarlandschaft beeinflussen.

Ihre Auswahl muss mit Anbauplanung, Pflanzengesundheit, Wasserverfügbarkeit und betrieblichen Zielen vereinbar sein. Die pflanzenbauliche Ausgestaltung bleibt Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs beziehungsweise der zuständigen Fachberatung.

Mögliche Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität auf Wiesen und Weiden

Artenreiches Grünland erhalten

Artenreiche Wiesen und Weiden sind häufig das Ergebnis einer langjährig angepassten Nutzung. Eine Veränderung von Mahd, Düngung oder Beweidung kann ihre Artenzusammensetzung deutlich beeinflussen.

Vor einer Nutzungsänderung sollte deshalb ermittelt werden, welche Vegetation vorhanden ist und welche Bewirtschaftung zu ihrer Erhaltung erforderlich ist. Eine pauschale Extensivierung führt nicht auf jeder Fläche automatisch zu einer ökologischen Verbesserung.

Mahd an Standort und Zielarten anpassen

Mahdzeitpunkt, Schnitthöhe, eingesetzte Technik und Anzahl der Schnitte beeinflussen die Entwicklung des Grünlands. Eine abschnittsweise oder zeitlich gestaffelte Mahd kann Rückzugsräume erhalten.

Dabei müssen Futterqualität, Witterung, Befahrbarkeit, vorhandene Arten und mögliche Förderauflagen berücksichtigt werden. Das Mahdgut sollte bei naturschutzorientierter Pflege in der Regel von der Fläche entfernt werden, sofern keine andere fachliche Zielsetzung besteht.

Altgras- und Rückzugsstreifen erhalten

Wechselnde ungemähte Streifen können Deckung, Nahrung und Überwinterungsstrukturen bieten. Ihre Lage sollte von Jahr zu Jahr angepasst werden, damit keine dauerhafte Verbuschung oder unerwünschte Entwicklung entsteht.

Auf Flächen mit problematischen oder invasiven Pflanzenarten kann eine abweichende Pflege erforderlich sein, um deren Ausbreitung zu verhindern.

Beweidung standortgerecht gestalten

Eine angepasste Beweidung kann strukturreiche Vegetationsbestände entwickeln und Offenlandlebensräume erhalten. Tierart, Besatzdichte, Beweidungszeitpunkt und -dauer müssen jedoch auf Standort, Futterangebot und Entwicklungsziele abgestimmt werden.

Eine zu intensive Beweidung kann Vegetation und Boden beeinträchtigen. Eine dauerhaft zu geringe Nutzung kann dagegen zur Vergrasung, Verfilzung oder Verbuschung führen.

Feuchte und nasse Grünlandbereiche berücksichtigen

Quellbereiche, Nassstellen, Gräben und feuchte Senken können besondere Pflanzenbestände und Lebensräume aufweisen. Entwässerung, Befahrung und Düngung können diese Bereiche erheblich verändern.

Vor Maßnahmen sollten der vorhandene Zustand und mögliche rechtliche Schutzbestimmungen geprüft werden.

Landschaftselemente erhalten und entwickeln

Hecken, Feldgehölze und Einzelbäume

Hecken, Feldgehölze und Einzelbäume gliedern die Landschaft und bieten Nahrung, Deckung und Fortpflanzungsstätten. Bestehende Gehölze sollten abschnittsweise gepflegt werden, damit unterschiedliche Alters- und Entwicklungsstadien erhalten bleiben.

Bei Rückschnitt, Auf-den-Stock-Setzen oder Beseitigung sind die gesetzlichen Schutzzeiten, mögliche Brutstätten und andere geschützte Lebensstätten zu berücksichtigen.

Neue Pflanzungen sollten standortgerecht geplant werden. Auf ökologisch wertvollem Offenland oder an Standorten, die für Offenlandarten bedeutsam sind, können Gehölzpflanzungen ungeeignet sein.

Kleingewässer und Gräben

Feldteiche, Tümpel, Gräben und zeitweise wasserführende Senken können bedeutende Lebensräume darstellen. Ihre Pflege sollte abschnittsweise und an Wasserhaushalt, Vegetation und vorhandene Arten angepasst werden.

Eine vollständige Räumung oder Pflege aller Gewässerabschnitte zum gleichen Zeitpunkt kann Rückzugsräume beseitigen. Bei wasserbaulichen Veränderungen, Vertiefungen oder Neuanlagen können Genehmigungen und eine weitergehende Fachplanung erforderlich sein.

Streuobstbestände

Streuobstwiesen verbinden Grünland, alte Obstbäume, Baumhöhlen und unterschiedliche Nahrungsangebote. Ihr langfristiger Erhalt benötigt sowohl eine angepasste Grünlandnutzung als auch fachgerechte Baumpflege und gegebenenfalls Nachpflanzungen.

Alt- und Totholzstrukturen sollten erhalten werden, soweit Verkehrssicherheit und Nutzung dies zulassen.

Lesesteinhaufen, offene Böden und Totholz

Vorhandene Lesesteinhaufen, offene Bodenstellen, Totholz und vergleichbare Strukturen können Nist-, Versteck-, Sonnen- und Überwinterungsplätze bieten.

Neue Strukturen sollten nicht wahllos angelegt werden, sondern zu Standort, Landschaftsbild, vorhandenen Arten und Bewirtschaftung passen.

Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge berücksichtigen

Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge können angrenzende Säume, Gewässer, Hecken und andere Lebensräume beeinträchtigen. Abstände, Pufferbereiche und Bewirtschaftung sollten deshalb an die jeweilige Fläche und die geltenden fachrechtlichen Anforderungen angepasst werden.

Die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln unterliegt eigenen gesetzlichen Vorgaben. Die naturschutzfachliche Beratung durch FAUN ersetzt keine pflanzenbauliche, düngerechtliche oder pflanzenschutzrechtliche Fachberatung.

Invasive Arten und Problemarten kontrollieren

Auf Brachen, an Gewässern, entlang von Wegen und auf gestörten Bodenstellen können sich invasive Pflanzenarten ausbreiten. Auch eine ungeeignete Pflege oder Bodenbewegungen können ihre Verbreitung begünstigen.

Eine frühzeitige Erkennung erleichtert die Auswahl geeigneter Maßnahmen. Maschinen, Geräte und Transportwege müssen gegebenenfalls in ein Hygienekonzept einbezogen werden, damit Samen oder Pflanzenteile nicht auf weitere Flächen verschleppt werden.

Fördermöglichkeiten und Vertragsnaturschutz

Für biodiversitätsfördernde Maßnahmen können je nach Fläche, Bewirtschaftung und Förderperiode verschiedene Instrumente infrage kommen. Dazu gehören insbesondere Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Öko-Regelungen und weitere Formen des Vertragsnaturschutzes. In Thüringen nimmt dabei insbesondere das Kulturlandschaftsprogramm KULAP eine wichtige Stellung ein.

Ob eine Maßnahme förderfähig ist, muss vor ihrer Umsetzung anhand der jeweils geltenden Richtlinien geprüft werden. Förderanträge, Verpflichtungszeiträume, Nutzungsvorgaben und mögliche Kombinationen sollten frühzeitig mit den zuständigen Bewilligungsstellen oder der landwirtschaftlichen Fachberatung abgestimmt werden.

Bereits begonnene Maßnahmen können von einer Förderung ausgeschlossen sein. Auch eine Doppelförderung oder gleichzeitige Anrechnung derselben Maßnahme für verschiedene Verpflichtungen ist grundsätzlich zu vermeiden.

Kompensationsmaßnahmen und Flächenpools

Landwirtschaftliche Flächen können unter bestimmten Voraussetzungen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet sein. Möglich sind beispielsweise die Entwicklung artenreicher Grünlandbestände, die Anlage von Säumen oder die Wiederherstellung anderer standortgerechter Lebensräume.

Bei der Planung sind die agrarstrukturellen Belange zu berücksichtigen. Besonders geeignete landwirtschaftliche Böden sollen möglichst geschont und Maßnahmen bevorzugt werden, die sich mit der bestehenden Nutzung verbinden lassen.

Freiwillige und vorgezogen umgesetzte Maßnahmen können gegebenenfalls in einen Flächenpool oder ein Ökokonto eingebracht werden. Voraussetzung sind insbesondere eine nachweisbare ökologische Aufwertung, die dauerhafte Sicherung und Dokumentation sowie die vorherige Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde.

Maßnahmen, zu deren Durchführung bereits eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die mit öffentlichen Fördermitteln finanziert wurden, können nicht zusätzlich als vorgezogene Kompensationsmaßnahme nach § 16 BNatSchG bevorratet werden. Auch eine doppelte Anrechnung derselben ökologischen Aufwertung ist ausgeschlossen.

Monitoring und Erfolgskontrolle

Biodiversitätsmaßnahmen entwickeln sich über mehrere Jahre und reagieren auf Nutzung, Witterung und Standortbedingungen. Regelmäßige Kontrollen zeigen, ob die festgelegten Ziele erreicht werden oder Anpassungen erforderlich sind.

Je nach Fläche und Fragestellung können Vegetationsaufnahmen, Fotopunkte, wiederholte Begehungen oder die Erfassung ausgewählter Tiergruppen eingesetzt werden. Auch Bewirtschaftungsmaßnahmen und Pflegezeitpunkte können dokumentiert werden.

So lassen sich positive Entwicklungen ebenso erkennen wie eine zunehmende Vergrasung, Verbuschung oder die Ausbreitung invasiver Arten.

So läuft eine Biodiversitätsplanung ab

1. Erstgespräch

In einem ersten Gespräch klären wir die betriebliche Ausgangssituation, die betreffenden Flächen und die angestrebten ökologischen Ziele.

2. Flächenbegehung und Bestandsaufnahme

Die Flächen werden vor Ort betrachtet. Dabei erfassen wir vorhandene Vegetations- und Habitatstrukturen, Bewirtschaftung, Standortbedingungen und erkennbare Entwicklungsmöglichkeiten.

3. Entwicklung geeigneter Maßnahmen

Auf Grundlage der Bestandsaufnahme entwickeln wir konkrete, standortgerechte Maßnahmen und Pflegeempfehlungen. Betriebliche Abläufe, Flächennutzung und mögliche rechtliche oder förderbezogene Bindungen werden dabei berücksichtigt.

4. Abstimmung und Umsetzung

Erforderliche Abstimmungen mit Behörden, Bewilligungsstellen oder landwirtschaftlicher Fachberatung sollten vor Beginn der Maßnahmen erfolgen. Je nach Projekt übernimmt FAUN praktische Maßnahmen selbst oder arbeitet mit geeigneten Partnern zusammen.

5. Monitoring und Anpassung

Durch wiederholte Kontrollen kann die Entwicklung dokumentiert und die Bewirtschaftung oder Pflege bei Bedarf angepasst werden.

Häufige Fragen (FAQ) zur  Biodiversitätsberatung in der Landwirtschaft

Welche landwirtschaftlichen Flächen eignen sich besonders für Biodiversitätsmaßnahmen?

Geeignet können unter anderem Feldraine, Böschungen, Gewässerrandbereiche, ungünstig zu bewirtschaftende Teilflächen, artenreiche Grünlandbestände und vorhandene Landschaftselemente sein. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt von Standort, Bewirtschaftung und vorhandenen Naturwerten ab.

Muss produktive Fläche aus der Nutzung genommen werden?

Nicht zwangsläufig. Viele Maßnahmen lassen sich in Randbereichen, auf ertragsschwächeren Teilflächen oder durch eine angepasste Bewirtschaftung umsetzen. Bei anderen Maßnahmen kann eine zeitweise oder dauerhafte Nutzungsänderung erforderlich sein.

Führt eine spätere Mahd automatisch zu artenreicherem Grünland?

Nein. Die Wirkung hängt vom vorhandenen Pflanzenbestand, Nährstoffgehalt, Standort und bisherigen Nutzungssystem ab. Auf manchen Flächen kann ein späterer Mahdtermin sinnvoll sein, auf anderen sind abweichende Maßnahmen erforderlich.

Ist Beweidung immer besser als Mahd?

Nein. Beide Nutzungsformen können je nach Standort und Entwicklungsziel geeignet sein. Entscheidend sind Tierart, Besatzdichte, Nutzungszeitpunkt, Futterangebot und vorhandene Vegetation.

Sind Blühstreifen auf jeder Fläche sinnvoll?

Nein. Auf bereits artenreichen Flächen oder in wertvollen Offenlandlebensräumen können Ansaaten sogar nachteilig sein. Blühstreifen sollten dort angelegt werden, wo sie vorhandene Lebensräume sinnvoll ergänzen.

Können Maßnahmen gefördert werden?

Je nach Förderperiode, Flächenstatus und Bewirtschaftung können unterschiedliche Programme infrage kommen. Eine Förderung ist vor Beginn der Maßnahme mit den zuständigen Stellen zu prüfen.

Können Biodiversitätsmaßnahmen als Kompensation anerkannt werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Die Anerkennung setzt eine nachweisbare Aufwertung, dauerhafte Sicherung und frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde voraus. Eine automatische Anerkennung besteht nicht.

Was ist bei Flächen in Schutzgebieten zu beachten?

In Schutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen oder Natura-2000-Gebieten können besondere Erhaltungsziele und rechtliche Vorgaben gelten. Maßnahmen und Nutzungsänderungen sollten deshalb vorab fachlich und gegebenenfalls behördlich abgestimmt werden.

Begleitet FAUN auch die praktische Umsetzung?

Je nach Projekt übernehmen wir Maßnahmen selbst oder arbeiten mit geeigneten Partnern zusammen.

Kann die Entwicklung der Flächen dokumentiert werden?

Ja. Durch einen dokumentierten Ausgangszustand, Fotopunkte, Vegetationsaufnahmen und wiederholte Begehungen kann die Entwicklung nachvollziehbar dargestellt werden.

Gemeinsam mit FAUN Biodiversität in der Landwirtschaft fördern

Landwirtschaftlich genutzte Flächen bieten vielfältige Möglichkeiten, die biologische Vielfalt zu fördern und gleichzeitig eine nachhaltige Bewirtschaftung zu unterstützen. Entscheidend sind standortgerechte Maßnahmen, die ökologische Ziele mit den Anforderungen der landwirtschaftlichen Nutzung verbinden.

FAUN unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, Flächeneigentümer und Weidetierhalter bei der ökologischen Entwicklung ihrer Flächen – von der Bestandsaufnahme über die Planung geeigneter Maßnahmen bis hin zur Umsetzung, Pflege sowie zum Monitoring und zur Erfolgskontrolle.

Unser Anspruch ist es, Konzepte zu entwickeln, die Biodiversitätsförderung und landwirtschaftliche Nutzung sinnvoll miteinander verbinden. Dabei berücksichtigen wir die jeweiligen Standortbedingungen, Bewirtschaftungsformen sowie den langfristigen Pflege- und Arbeitsaufwand.

Von der ersten Flächenanalyse bis zur langfristigen Entwicklung begleiten wir Ihr Vorhaben zuverlässig und praxisnah.

Möchten Sie die Biodiversität auf Ihren landwirtschaftlichen Flächen nachhaltig fördern?

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir analysieren Ihre Flächen, entwickeln standortgerechte Maßnahmen und unterstützen Sie bei der langfristigen ökologischen Entwicklung Ihrer landwirtschaftlichen Flächen.

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